SoVD-Kreisverband Grafschaft Bentheim

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04.05.2010 - Behinderung - Aktuelles

04.05.2010

Hier die Beschreibung des Bildes

Behinderteneinrichtungen von Gebühren befreit

Für die Radios in Fahrzeugen zum Behindertentransport müssen soziale Einrichtungen keine Rundfunkgebühren zahlen. Das entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht. Nach Angaben der Richter seien diese Institutionen nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag grundsätzlich von der Zahlung befreit.

Mit dieser Entscheidung gab das Bundesverwaltungsgericht zwei gemeinnützigen Trägern von Behinderteneinrichtungen Recht, die für eine Gebührenbefreiung gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) geklagt hatten (Az.: BVerwG 6 C 6.09 und 6 C 7.09).




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