SoVD-Kreisverband Grafschaft Bentheim

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21.05.2010 - Behinderung - Aktuelles

21.05.2010

Hier die Beschreibung des Bildes

Anspruch auf Lichtsignalanlage

Ein hochgradig schwerhöriger Versicherter hat Anspruch auf die Finanzierung einer Lichtsignalanlage durch seine Krankenkasse. Das entschied das Bundessozialgericht. Eine solche Anlage wandelt akustische Signale von Telefonanlagen und Türklingeln in Lichtsignale und Vibrationen um. In dem vorliegenden Fall hatte sich die Krankenkasse geweigert, die Kosten zu übernehmen, da eine Lichtsignalanlage kein technisches Hilfsmittel sei.

Dieser Auffassung widersprachen nun die Kasseler Richter. Es handele sich dabei nicht um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Bedarfs, sondern um ein Hilfsmittel. Das Bundessozialgericht hat den Rechtsstreit dennoch an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Es müsse noch geklärt werden, ob der von der Klägerin eingereichte Kostenvoranschlag dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entspricht (Az.: B 3 KR 5/09 R).




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