SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.
Startseite Ihres Sozialverbandes > Sozial aktuell > Behinderung > Aktuelles > Kosten für Lohnbuchhaltung werden übernommen
Kosten für Lohnbuchhaltung werden übernommen
Menschen mit einer Behinderung bekommen die Kosten für die Lohnbuchhaltung vom zuständigen Sozialhilfeträger erstattet, wenn sie ihre Pflegekräfte selbst einstellen. Das hat jetzt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden und bestätigt damit ein Urteil des Sozialgerichtes Hannover.
Bei diesem sogenannten Arbeitgebermodell müssen die Betroffenen die Kosten für das Führen von Lohnkonten und Lohnabrechnungen nicht vom Pflegegeld finanzieren. Dem Landessozialgericht zufolge ist die zuständige Behörde verpflichtet, die Kosten für eine „besondere Pflegekraft“ zu übernehmen. Dazu gehöre unter anderem auch der Aufwand für die Lohnbuchhaltung (Az.: L 8 SO 6/08).
