SoVD-Kreisverband Grafschaft Bentheim
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20.08.2010 - Gesundheit - Aktuelles
20.08.2010

Arzt muss Patienten nicht an Vorsorge erinnern
Ein Arzt muss einen Patienten nicht an Termine für eine erneute Vorsorgeuntersuchung erinnern. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht in Koblenz. Damit wiesen die Richter die Klage einer Frau zurück, die von ihrer Ärztin Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro verlangt hatte. Ihre Ärztin hätte sie trotz eines ersten Verdachts auf eine Krebserkrankung nicht ausreichend auf weitere Vorsorgeuntersuchungen gedrängt, so die Begründung der Klägerin.
Die Koblenzer Richter wiesen die Klage mit der Begründung ab, dass es überzogen sei, von einem Arzt zu verlangen, dass er sich um die Wahrnehmung von Untersuchungen kümmere. Das gilt laut Urteil auch, wenn der Verdacht auf eine konkrete Erkrankung vorliegt (Az.: 5 U 1 86/10).
