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07.11.2016 - Hartz IV - Akuelles

Jobcenter droht mit drastischen Sanktionen

Zehn Jahre lang hat Felix K. (Name geändert) als Fachkraft für Sicherheitswesen gearbeitet. Dann wurde er schwer krank. Schnell war klar: Mit einem Grad der Behinderung von 50 kann er nicht mehr in seinem alten Beruf zurückkehren. Seitdem bekommt er Hartz IV und schreibt Bewerbung um Bewerbung. Doch das Jobcenter legt ihm bei seiner Rückkehr in das Arbeitsleben Steine in den Weg.

Felix K. ist so krank, dass er in seinem gelernten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Daraufhin absolviert er erfolgreich eine Umschulung zum Bürokaufmann. Er bekommt Hartz IV und schreibt mehr Bewerbungen als er eigentlich müsste. Dabei beschränkt er sich nicht nur auf die Stellenausschreibungen, die ihm das Jobcenter zuschickt, sondern geht auch selbst aktiv auf Suche. „Schließlich möchte ich so schnell wie möglich wieder arbeiten“, betont der 33-Jährige.

Doch das Jobcenter macht es ihm nicht leicht. Oft erhält er Ausschreibungen, bei denen er die Voraussetzungen für eine Bewerbung nicht mitbringt – weil er zum Beispiel noch keine Berufserfahrung mitbringt. „Einmal habe ich mich sogar auf eine Stelle in einem Call-Center beworben, bei der skandinavische Sprachkenntnisse gefordert waren, die ich nicht besitze“, erzählt Felix K. weiter.

Eines Tages klingelt bei ihm das Telefon, das Jobcenter bittet ihn, sich dringend auf eine Stelle bei einem hannoverschen Unternehmen zu bewerben. Auch, wenn das Vorgehen eher unüblich ist – normalerweise verschickt die Behörde Ausschreibungen schriftlich – bewirbt Felix K. sich. Wie es das Jobcenter verlangt, reicht er daraufhin seine Aufstellung über die verschickten Bewerbungen ein. Die entsprechenden Kosten werden ihm erstattet.

Doch dann der Schock: Mit einem allzu deutlichen Schreiben weist das Jobcenter Felix K. darauf hin, dass sie beim Unternehmen nachgefragt und festgestellt hätten, dass seine Bewerbung nicht eingegangen sei. Daraufhin wird mit Sanktionen gedroht: Drei Monate lang sollen ihm jeweils 30 Prozent seines Hartz-IV-Satzes gestrichen werden – also mehr als 120 Euro. Bei einem Satz von 404 Euro ist das viel Geld.

Außerdem bekommt er einen Anhörungsbogen. Das Kuriose daran: Der Hartz-IV-Empfänger hat nur die Möglichkeit, zu erklären, warum er sich nicht beworben hat. Dass er sich sehr wohl beworben hat, beim Unternehmen aber ein Fehler passiert ist, wird von vornherein ausgeschlossen. „Das finde ich diskriminierend. Nur weil ich Hartz IV bekomme, wird mir unterstellt, dass ich etwas falsch gemacht habe“, zeigt sich Felix K. verärgert. Er beschwert sich bei der Geschäftsführung. Und tatsächlich: Offensichtlich wurde noch einmal beim Unternehmen nachgehakt und der Bewerbungseingang bestätigt. Die Sanktionen wurden also zu Unrecht angedroht.

Katharina Lorenz, Sozialberaterin im SoVD-Beratungszentrum Hannover, hält diese Bestrafung insgesamt für überzogen: „Man spricht davon, dass acht bis zehn Bewerbungen im Monat zumutbar sind. Dieses Soll hat Herr K. übererfüllt. Ihm dann sofort solche harten Sanktionen anzudrohen, geht aus meiner Sicht zu weit. Vor allem, weil Herr K. sich korrekt verhalten hat.“ Außerdem besage ein Urteil des Sozialgerichts Lüneburg, dass in einem solchen Fall auch die grundsätzliche Bereitschaft des Bewerbers zu berücksichtigen sei.

Doch damit nicht genug: Weil Felix K. bereits so viele Bewerbungen geschrieben hat, ist der Förderbetrag für seine Bewerbungskosten 2016 bereits erschöpft. Das heißt, eigentlich dürfte er in diesem Jahr keine Unterlagen mehr verschicken. „Ich habe jetzt erstmal nachgefragt, wie ich weiter verfahren soll. Eine Antwort habe ich noch nicht. Unterstützung bei der Jobsuche stelle ich mir jedenfalls anders vor“, so Felix K.