Direkt zu den Inhalten springen

Eltern wollen Schulbegleitung für diabeteskrankes Kind durchsetzen

Die sechsjährige Mira aus Ochtrup im Kreis Steinfurt leidet seit ihrem zweiten Lebensjahr an einer Diabeteserkrankung des Typs I. Das Mädchen benötigt in regelmäßigen Abständen eine Insulinspritze, da sonst im schlimmsten Fall ein diabetisches Koma droht. Selbst spritzen kann das Kind das lebenswichtige Medikament noch nicht. Vor Miras Einschulung haben ihre Eltern Dina und Andreas Leusing deshalb beim Landkreis Steinfurt angefragt, ob das Mädchen während des Unterrichts für die erste Klasse Unterstützung in Form einer Schulbegleitung bekommen kann. Doch eine solche Hilfe verweigern das Amt für Soziales und Pflege des Landkreises und die Krankenkasse mit dem Verweis, dass es sich bei Diabetes nicht um eine lebensbedrohliche Erkrankung handle. Die Eltern klagen jetzt und bekommen Unterstützung vom Sozialverband Deutschland (SoVD).

„Wir machen uns Sorgen, dass unsere Tochter in der Schule unterzuckert. Mira muss zu den Mahlzeiten Blutzuckermessungen durchführen und bei Bedarf Insulin spritzen oder Traubenzucker zu sich nehmen, um einer Unterzuckerung vorzubeugen. Das bekommt sie noch nicht alleine hin“, erklärt Andreas Leusing. Aus diesem Grund stellten Miras Eltern einen entsprechenden Antrag beim Landkreis. Der schob die Verantwortung allerdings auf die Krankenkasse und argumentierte, dass bei einer Diabeteserkrankung eine medizinische Begleitung erforderlich sei. Die Kasse ließ sich für die Begutachtung mehrere Monate Zeit. Dann kam Mitte August der ablehnende Bescheid. Mira habe keine lebensbedrohliche Krankheit, lautete die Begründung. Die Krankenkasse sah wiederrum den Landkreis in der Pflicht. Dieser solle Kindern mit einer Diabeteserkrankung im Rahmen des Teilhabegesetzes einen Schulbesuch mit einer Schulbegleitung ermöglichen. Nachdem sich eine Woche vor Schulbeginn niemand zuständig fühlte, wendeten sich Miras Eltern an das SoVD-Beratungszentrum in Nordhorn.

Sozialberaterin Katrin Gemen sieht die Begründungen der Krankenkasse und des Landkreises kritisch: „Ich frage mich, warum die Sorgen der Eltern so leichtfertig von der Hand gewiesen werden. Schließlich kann das Kind, dass seine Erkrankung noch nicht selbst einschätzen kann, durchaus in eine Situation geraten, die lebensbedrohlich ist.“ Laut Gemen ist Mira kein Einzelfall. „Es gibt an der Schule, in der Mira eingeschult werden soll, zwei weitere Fälle, wo eine Schulbegleitung aus vergleichbaren Gründen angebracht wäre. Auch hier wurde Hilfe von den Krankenkassen abgelehnt“, so die Sozialberaterin. Das Schulpersonal könne die Verantwortung der Medikamentengabe für die Erstklässler neben den übrigen Verpflichtungen nicht alleine tragen. „Ich finde es problematisch, wenn die Lehrkräfte neben dem regulären Schulbetrieb dafür Sorge tragen müssen, dass ein Kind den Blutzucker misst und es zudem bei der Dosierung und dem Spritzen des Medikamentes unterstützen sollen“, sagt Gemen. 

Besonders kritisch sieht Gemen, dass die Rechtslage in Fällen wie diesen unklar sei. „Es gibt zwar Einzelfallentscheidungen einiger Sozialgerichte, die aber sehr unterschiedlich ausfallen“, erklärt die Sozialberaterin. Im Klageverfahren, das der SoVD jetzt für die Eltern vor dem Sozialgericht Münster angestrengt hat, könne zwar möglicherweise die Kostenübernahme erzwungen werden, jedoch sollte hier der Gesetzgeber diesbezüglich bald grundsätzlich Klarheit schaffen. „In jedem Fall ist die für an Diabetes erkrankte Kinder in der ersten Klasse aus Sicht des SoVD zu empfehlen“, sagt Gemen.