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Nach Widerspruch des SoVD

MS-kranker Rollstuhlfahrer erhält Treppenlift

Stefan Biernath ist durch eine Erkrankung auf einen Rollstuhl angewiesen. Er wünscht sich, dass er mit einem Fahrstuhl in das Obergeschoss seines Wohnhauses gelangen kann, das barrierefrei ausgebaut ist. Eine Kostenübernahme für Material und Einbau lehnte die Betriebskrankenkasse Mobil Oil zunächst ab. Gegen diese Entscheidung hat der Sozialverband Deutschland (SoVD) erfolgreich Widerspruch eingelegt.

Die gesundheitlichen Folgen einer multiple Sklerose (MS)-Erkrankung haben den ehemaligen Lkw-Fahrer Stefan Biernath in den Rollstuhl gezwungen. Da die Diagnose MS erst dann gestellt wurde, als ein großer Teil seines Einfamilienhauses bereits fertiggestellt worden war, konnte nur noch das Obergeschoss barrierefrei gestaltet werden, dass Biernath nun aufgrund seiner schweren Gehbeeinträchtigung nur noch sehr selten verlassen kann. „Runter geht es noch, hoch kann ich aber kaum noch laufen“, sagt der 50-Jährige. Dabei ist er gerne draußen und möchte auch weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Sein Wunsch ist, dass ein Fahrstuhl eingebaut wird, der ihn zusammen mit seinem Rollstuhl in die erste Etage bringt.

Doch eine Kostenübernahme lehnte seine Krankenkassen zunächst ab. Stattdessen sollte Biernath in das Erdgeschoss seines Hauses ziehen. Als Begründung diente der Kasse ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Darin wird festgestellt, dass das Erdgeschoss ebenso als Wohnraum genutzt werden könne und der Einbau eines Fahrstuhls unnötig sei. Das sieht Biernath allerdings ganz anders. „Das Erdgeschoss ist so schlecht geschnitten, dass ich dort mit dem Rollstuhl nicht klarkomme“, erklärt er. Das bestätigt auch sein Pflegedienst (Therapiezentrum und Sozialdienste Emlichheim), der in einer Stellungnahme deutlich macht, dass das Untergeschoss nicht barrierefrei ist. „Oben sind die Räume von einem großzügigen Flur aus zu erreichen und auf seine Bedürfnisse abgestimmt“, heißt es in der Stellungnahme des Pflegedienstes. Ein vom MDK vorgeschlagener barrierefreier Umbau des Erdgeschosses sei laut Biernath mit großen bautechnischen Schwierigkeiten verbunden. Einen Anbau würde das Bauamt der Stadt nicht genehmigen, da hierfür der Platz fehle. Ohnehin sei ein Umbau viel kostenaufwändiger, als der Einbau des gewünschten Fahrstuhls, wie der 50-Jährige versichert, der sich bereits über passende Fahrstuhlmodelle und deren Preise informiert hat. „Ich kann deshalb nicht verstehen, warum die Lösung, die ich mir wünsche und die der einfache Weg wäre, nicht bewilligt wurde“, so Biernath.

Der 50-Jährige wollte sich trotz dieser Rückschläge nicht entmutigen lassen. Aus diesem Grund hat er Hilfe beim Sozialverband Deutschland gesucht. Gegen den Bescheid der Krankenkasse hat Sozialberaterin Katrin Gemen vom SoVD-Beratungszentrum Nordhorn Widerspruch eingelegt. „Es sprechen einige Gründe dafür, dass dem Wunsch von Herrn Biernath entsprochen werden sollte“, sagt die Sozialberaterin. „Dass er nicht ins Erdgeschoss umziehen kann, hat Herr Biernath überzeugend dargelegt. Das wurde durch das beigefügte Attest des Therapiezentrums Emlichheim nochmals gezeigt“, so die Sozialberaterin. Der Verweis der Kasse darauf, dass bauliche Maßnahmen wirtschaftlicher seien, sei demzufolge nicht nachvollziehbar. Dies habe sie im Widerspruch deutlich gemacht.

Einige Wochen nachdem der Widerspruch versendet war, kam für Biernath dann die gute Nachricht, dass der Einbau eines Treppenlifts von der Betriebskrankenkasse Mobil Oil bewilligt wurde. „Ich habe mich sehr gefreut und bin sehr erleichtert, dass ich jetzt bald problemlos in meine Räume gelangen kann“, so der 50-Jährige.